WUNSCH- UND WAHLRECHT
Ihre Patientenrechte
Sie haben als Patient die Möglichkeit, nach dem in § 9 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatz des Wunsch- und Wahlrechtes eine Wunschklinik für Ihre Rehabilitation anzugeben. Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, entsprechen Ihren berechtigten Wünschen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend für die Wahl einer Klinik durch die Kostenträger sind die medizinischen Gründe. Ihr verordnender Arzt muss die Notwendigkeit der Behandlung in einer bestimmten Klinik anhand von medizinischen Gesichtspunkten begründen.
Mehr als gut versorgt.
Sie haben die Wahl.
Den Ansprechpartner und die Telefonnummer erfahren Sie auf den Internetseiten unserer Kliniken:
Argentalklinik
Klinik Schwabenland
Klinik Alpenblick
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